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Kontrolle des ruhenden Verkehrs einschließlich das Abschleppen von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Kontrolle des ruhenden Verkehrs einschließlich das Abschleppen von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen

In Cottbus gilt wie in ganz Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO): Doch leider gibt es immer wieder viele Fahrzeugführer, die aus verschiedensten Gründen sich selbst einen Vorteil und damit anderen oft einen Nachteil verschaffen müssen, indem sie ordnungswidrig parken.

Um dennoch die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs gewährleisten zu können, setzt die Stadt Cottbus Mitarbeiter zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs ein. Vor allem im Bereich der Innenstadt ist der Parkraum sehr begrenzt, und dennoch versucht jeder einen Platz zu finden. Zwangsläufig wird daher besonders ein Augenmerk auf den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmern, den Fußgängern, Radfahrern und Personen mit Handicap gelegt.

Wann wird ein ordnungswidrig abgestelltes Fahrzeug abgeschleppt?

Wurde das Fahrzeug unachtsam oder sogar bewusst ordnungswidrig abgestellt, wird bei Gefährdung oder Behinderung im öffentlichen Verkehrsraum durch den städtischen Vollzugsdienst auch abgeschleppt. Beispielhafte Gründe können

  • das Parken im Haltverbot,
  • das Parken auf Behindertenstellflächen oder
  • das Parken vor einer Grundstücksein- und ausfahrt sein.

Neben den Kosten des Verwarngeldes (Ordnungswidrigkeit) entstehen hierbei Kosten durch das Abschleppunternehmen für die Leistung des Abschleppens. Außerdem wird ein Leistungsbescheid zur Deckung der Verwaltungskosten, die aufgrund der Maßnahme entstanden sind, nach § 13 der Brandenburgischen Kostenordnung (BbgKostO) ausgestellt.

Das Fahrzeug wird durch die Firma BKB Autodienst GmbH abgeschleppt und in der Berliner Straße 22, 03046 Cottbus verwahrt.
Telefonnummer : 0355 780-500
Abschleppkosten : 148,00 € zuzüglich einer Standgebühr je weiterer Tag
Die Zahlung ist in Bar sowie mit EC-Karte möglich.

Sollte die Zahlung des vollen Betrages eine unzumutbare Härte darstellen, kann zuvor im Servicebereich Vollzugsdienst nach einer Ratenzahlung gefragt werden. Hierfür ist die Offenlegung aller eigenen Finanzen nötig.

Allgemeine Informationen

Ordnungsaufgaben / Vollzugsdienst

Fachbereich 32 - Ordnung & Sicherheit

Servicebereich Ordnungsaufgaben / Vollzugsdienst

Neumarkt 5

03046

Cottbus

Tel: 0355 612-3456

Fax: 0355 612-13 3703