ANAMNESE UND KINDERÄRZTLICHE BEFUNDERHEBUNG AUF ENTWICKLUNGSNEUROLOGISCHER GRUNDLAGE
Die ärztliche Diagnostik umfasst im Einzelnen insbesondere:
- Erweiterung
und Aktualisierung der Anamnese durch Gespräche mit Eltern und oder
anderen Bezugspersonen, insbesondere über die bisherige körperliche,
motorische, perzeptive, kognitive emotionale und psychosoziale Entwicklung
und Gesundheit des Kindes
- sozialpädiatrische,
neuropädiatrische und allgemeinpädiatrische Diagnostik sowie die
Indikationsstellung für weitere diagnostische Maßnahmen
- Diagnostik
durch Beobachtung des spontanen und reaktiven Verhaltens des Kindes
- Orientierende
Entwicklungsdiagnostik zu allen Entwicklungsbereichen
- Einholung
und Auswertung extern relevanter und medizinischer Befunde
- Abstimmung
mit Eltern
- Dokumentation
der ärztlichen Eingangsdiagnostik
In der Arztsprechstunde erfolgen nach der Eingangsdiagnostik im weiteren
Verlauf entwicklungsneurologische Kontrolluntersuchungen und eine Begleitung
der Familie bei dem weiteren Entwicklungsprozess des Kindes.
Dazu gehören:
- Aktualisierung
der Anamnese und des entwicklungsneurologischen Befundes und Überprüfung
des Effektes der bisherigen Maßnahmen
- Aktualisierung
der Förder- und Behandlungsempfehlungen, einschließlich
Indikationsstellung für Heil- und Hilfsmittel und/ oder weiterführende
Diagnostik
- Kontaktaufnahme
bzw. Zusammenarbeit mit anderen medizinischen, therapeutischen,
pädagogischen Einrichtungen sowie weiteren Institutionen, die in die
Betreuung bzw. Versorgung des Kindes einbezogen sind
- Begleitung
der Familie in schwierigen Phasen der Entwicklung und bei notwendigen
Entscheidungsprozessen
- Bei
Bedarf Erstellung von ärztlichen Befundberichten für Ämter im Prozess der
Beantragung weiterer Leistungen für das Kind
- Dokumentation
der ärztlichen Verlaufs- und Eingangsdiagnostik