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Gesamt- /Schwerbehindertenvertretung der Stadt Cottbus/Chóśebuz - Stadt Cottbus/Chóśebuz

Gesamt- /Schwerbehindertenvertretung der Stadt Cottbus/Chóśebuz

Gesamt-/Schwerbehindertenvertretung der Stadt Cottbus/Chóśebuz

Tel: 0355 612-2944

Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz

Die Schwerbehindertenvertretung ist ein gewähltes Interessensvertretungsorgan der schwerbehinderten und denen gleichgestellten Beschäftigten der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz (§§ 177 ff. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX). Sie ist dahingehend ausschließlich für die Beschäftigten zuständig und nicht mit den Interessenvertretungen behinderter Einwohnerinnen und Einwohner zu verwechseln (Behindertenbeirat der Stadt Cottbus/Chóśebuz und Beauftragter für die Belange der Menschen mit Behinderung).

Gesamtschwerbehindertenvertretung der Stadt Cottbus/Chóśebuz

Die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz nimmt die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung aller Dienststellen der Stadt Cottbus/Chóśebuz wahr (§ 180 Abs. 1 S. 2 SGB IX) und ist somit auch für die schwerbehinderten oder denen gleichgestellten Beschäftigten der Eigenbetriebe der Stadt Cottbus/Chóśebuz zuständig.

Aufgaben

Die Aufgaben der Gesamt/-Schwerbehindertenvertretung ergeben sich aus § 178 SGB IX:

  • Sie wacht über die zugunsten schwerbehinderter Beschäftigter geltenden Gesetzte und Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen, insbesondere die Einhaltung der Obliegenheiten der Stadt Cottbus/Chóśebuz nach dem SGB IX in ihrer Funktion als Arbeitgeberin.

  • Sie beantragt – insbesondere präventive – Maßnahmen, die den schwerbehinderten Beschäftigten dienen.

  • Sie nimmt Anregungen und Beschwerden schwerbehinderter Beschäftigter entgegen und verhandelt diese gegebenenfalls mit der Stadt Cottbus/Chóśebuz in ihrer Funktion als Arbeitgeberin, wirkt auf die Erledigung hin und unterrichtet die schwerbehinderten Beschäftigten über die Ergebnisse derartiger Verhandlungen.

  • Sie unterstützt die Beschäftigten bei Anträgen auf Feststellung einer Schwer-/ Behinderung, ihres Grades sowie auf Gleichstellung.

Das Wahlamt wird ausgeübt durch:

  • Theodor Kubusch
    Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten

  • Katharina Hübner
    Erstes stellvertretendes Mitglied der Gesamt-/Schwerbehindertenvertretung

  • Katja Rintsch
    Zweites stellvertretendes Mitglied der Gesamt-/Schwerbehindertenvertretung

  • Ellen Tschorn
    Drittes stellvertretendes Mitglied der Gesamt-/Schwerbehindertenvertretung